Bezahlkarte für Sozialleistungen oder Asylsuchende

Die Umsetzung einer Prepaid-Karte für Sozialleistungen oder Bezahlkarte für Asylsuchende erfordert eine sichere, effiziente und kontrollierbare Infrastruktur. Technisch kann dies über eine Prepaid-Kartenlösung realisiert werden, die Zahlungen nur in definierten Geschäften oder für bestimmte Waren erlaubt. Allerdings setzt die Einführung einer solchen Karte einen klaren gesetzlichen Rahmen voraus, der die Nutzung und Einschränkungen der Karte regelt.

Bezahlkarte für Asylsuchende

Die Einführung von Bezahlkarten für Asylsuchende ist ein kontrovers diskutiertes Thema in der Schweiz. Während einige Kantone eine Umsetzung prüfen, zeigen Erfahrungen aus Deutschland, dass solche Systeme funktionieren können. Doch welche Einschränkungen sind technisch und rechtlich machbar – und welche nicht?

Machbare Nutzungs-Einschränkungen bei Bezahlkarten

1. Einschränkung auf bestimmte Händler und Warengruppen
Bezahlkarten können so programmiert werden, dass sie nur in bestimmten Geschäften oder für ausgewählte Warengruppen genutzt werden können.

2. Kein Bargeldbezug möglich
Ein wesentlicher Vorteil der Bezahlkarte ist, dass sie keine Bargeldabhebungen ermöglicht. Dies verhindert den Missbrauch der Sozialleistungen für nicht vorgesehene Zwecke.

3. Regionale Nutzungseinschränkung
Es ist technisch möglich, die Nutzung der Karte auf ein bestimmtes geografisches Gebiet zu beschränken.

4. Transparenz und Nachverfolgbarkeit
Transaktionen mit der Karte sind nachvollziehbar. Dies kann zur besseren Steuerung und Kontrolle der Sozialausgaben beitragen.

Nicht machbare oder problematische Nutzungs-Einschränkungen bei Bezahlkarten

1. Totale Sperrung bestimmter Warengruppen
Während bestimmte Produktgruppen ausgeschlossen werden können, ist eine vollständige Einschränkung schwer umsetzbar.

2. Nutzung ausschliesslich für bestimmte Personen
Zwar können Karten mit Namen versehen werden, jedoch ist eine Verifikation an jeder Kasse kaum praktikabel.

3. Vollständige Verhinderung von Sekundärhandel
Es kann nicht gänzlich verhindert werden, dass Produkte mit der Bezahlkarte gekauft und diese anschliessend weiterverkauft werden, um so dennoch Bargeld zu erhalten.

Bezahlkarten für Asylsuchende bieten eine sichere und kontrollierbare Alternative zu Bargeldleistungen. Bestimmte Einschränkungen sind technisch machbar und können helfen, Missbrauch zu reduzieren; andere Einschränkungen sind jedoch schwierig umzusetzen.

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Prepaid-Karte für Sozialleistungen

Die Stadt Genf bietet verschiedene finanzielle und soziale Hilfen an, um Einzelpersonen und Familien mit finanziellen Schwierigkeiten zu unterstützen. Über ihren Sozialdienst bietet sie ihnen jedes Jahr anlässlich des Schulanfangs eine punktuelle Hilfe an. Die Sozialleistungen zum Schulanfang können jedes Jahr zu Beginn des Schuljahres beantragt werden und ist an Bedingungen geknüpft. Die Karte «Allocation rentrée scolaire» (ARS-Karte), wird nach einem positiven Entscheid mit dem Betrag der Schulanfangszulage geladen und per Post den Familien zugeschickt.

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Zweckgebundenes Zahlungsmittel

Schulanfangszulage wird durch die Stadt Genf jedes Jahr verteilt.

Diese Leistung wurde 2013 eingeführt und ist Teil einer Sozialpolitik zur Unterstützung von Familien. Sie ermöglicht in der Stadt Genf ansässigen Haushalten, deren Kinder und Eltern Zuschüsse für die Krankenversicherung erhalten, den Bezug der Schulanfangszulage, die in Form einer elektronischen Karte erhältlich ist und in einem Netz von Partnergeschäften genutzt werden kann.

Daten geschützter Prozess und Logistik

Die Sozialleistung wird auf die Prepaid-Karte geladen.

boncard kümmert sich um den Service, die Karten zu laden und zu versenden. Dadurch wird sichergestellt, dass der einer Familie zugewiesene Betrag zuverlässig und korrekt übermittelt wird. Das erhaltene Guthaben kann in den von der Stadt Genf autorisierten Geschäften wie Payot, Manor und Migros speziell für die zum Schulbeginn benötigten Artikel verwendet werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Unter Einhaltung der strengen Richtlinien zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz werden die Prepaid-Karten mit dem entsprechenden Betrag aufgeladen und dann verschickt. Die Karte ist bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres gültig und wird dann gesperrt.

Der Karteninhaber kann sich jederzeit über das Guthaben und die Gültigkeit informieren, indem er den QR-Code auf der Rückseite der Karte scannt.

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Radek Maturana

Schulanfangszulage für Familien effizient, schnell und sicher

2025

«Grâce à la collaboration avec boncard, dans le cadre de directives strictes en matière de protection des données, nous pouvons mettre en œuvre l’allocation de rentrée scolaire pour les familles de manière efficace, rapide et sécurisée. La carte ARS est chargée individuellement avec le montant approuvé par notre service et envoyée directement aux familles qui en bénéficient. Grâce à l’externalisation professionnelle de ce service, il nous est possible de traiter quelques 4’000 demandes sur une courte période. Tant l’envoi que les données sensibles sont parfaitement maîtrisés et nous bénéficions d’un excellent niveau d’accompagnement durant toutes les étapes du projet (production de cartes, gestion des relations techniques avec les commerces partenaires, envois, facturation, …).

„Dank der Zusammenarbeit mit boncard im Rahmen strenger Datenschutzrichtlinien können wir die Schulanfangszulage für Familien effizient, schnell und sicher umsetzen. Die ARS-Karte wird individuell mit dem von unserer Abteilung genehmigten Betrag aufgeladen und direkt an die Familien, die das Geld erhalten, gesendet. Dank des professionellen Outsourcings dieser Dienstleistung ist es uns möglich, rund 4’000 Anträge in einem kurzen Zeitraum zu bearbeiten. Sowohl der Versand als auch die sensiblen Daten werden perfekt kontrolliert und wir profitieren von einem ausgezeichneten Betreuungsniveau während aller Projektphasen (Herstellung der Karten, Verwaltung der technischen Beziehungen mit den Partnergeschäften, Versand, Rechnungsstellung, …).» [übersetzt]

Radek Maturana

Ville de Genève